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Impressum AÄA

Angaben gemäß § 5 TMG:

Apotheken- und Ärzte-Abrechnungszentrum 
Dr. Güldener GmbH
Marienstraße 10
70178 Stuttgart

Vertreten durch die Geschäftsführer:

Konrad Bommas
Markus Kinkel
Dr. Jochen Pfänder

Kontaktinformationen:

Kontaktdaten für Apotheken
Telefon: 0711 99373-2050
Telefax: 0711 99373-2055
E-Mail: service(at)apotheken-aerzte.de

Kontaktdaten für Ärzte
Telefon: 0711 99373-2100
Telefax: 0711 99373-2130
E-Mail: kundenservice(at)apotheken-aerzte.de

Handelsregistereintragung:

Amtsgericht: Stuttgart HRB 25399

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn

Umsatzsteuer­identifikationsnummer (nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes):

Ust.-Ident-Nr. DE 243487235

Inhaltlich verantwortlich (gemäß § 18 Abs. 2 MStV):

Fabian Maier, Marienstraße 10, 70178 Stuttgart

Information nach dem Verbraucherstreit­beilegungsgesetz (VSBG):

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil.

 

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Angaben gem. § 16 Institutsvergütungs­verordnung (InstVergV) für das Unternehmen Apotheken- und Ärzte-Abrechnungszentrum Dr. Güldener GmbH:

Apotheken- und Ärzte-Abrechnungszentrum Dr. Güldener GmbH (nachfolgend „Apotheken und Ärzte“ genannt) ist als Factoringinstitut gem. § 16 InstVergV dazu verpflichtet, Informationen über die im Institut angewandten Vergütungssysteme zu veröffentlichen.

Apotheken und Ärzte hat im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre die Bilanzsumme von 15 Milliarden Euro weder erreicht noch überschritten und betreibt keine Geschäftsaktivitäten mit einem überdurchschnittlichen Risikogehalt. Sie ist damit nicht den bedeutenden Instituten im Sinne des Abschnitts 3 der InstVergV zuzuordnen. Ziel des Vergütungssystems von Apotheken und Ärzte ist eine marktgerechte Vergütung der Mitarbeiter und die Ausrichtung auf die Erreichung der Unternehmensziele. Die Vergütung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Jeder Mitarbeiter erhält eine monatliche feste Gehaltszahlung, deren Höhe die ausgeübte Tätigkeit berücksichtigt und sich an markt- und branchenüblichen Entlohnungsgrundsätzen orientiert. Mit Ausnahme der Mitarbeiter mit vertraglich fixierter, zusätzlicher variabler Vergütung (s. u.) erhalten alle festangestellten Mitarbeiter ferner eine Urlaubs- und eine Weihnachtsgratifikation in Höhe von jeweils 50 % eines Monatsgehalts. Das Fixgehalt ist so bemessen, dass keine signifikante Abhängigkeit von den variablen Vergütungen besteht.
  • Geschäftsführer sowie einzelne leitende Mitarbeiter und Spezialisten erhalten ergänzend zum fixen Monatsgehalt eine vertraglich fixierte variable Vergütungskomponente, deren Höhe vom jeweiligen Leistungsbeitrag und dem Gesamtjahresüberschuss des jeweiligen Unternehmens und ggf. weiterer Unternehmen der Dr. Güldener Firmengruppe abhängt. Mitarbeiter mit entsprechenden Vereinbarungen erhalten grundsätzlich keine Urlaubs- und Weihnachtsgratifikation. Bei allen übrigen Mitarbeitern kann eine freiwillige jährliche Prämie gezahlt werden, deren Höhe unter Berücksichtigung von Firmenzugehörigkeit und Leistungsbeitrag des jeweiligen Mitarbeiters und dem erzielten Jahresüberschuss des Unternehmens festgelegt wird. Fixer und variabler Vergütungsbestandteil stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Die variablen Vergütungsbestandteile schaffen keine Anreize, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen.
  • Einigen Mitarbeitern stehen Dienstfahrzeuge auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. In einzelnen Fällen bestehen Altersvorsorgezusagen.

Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2017 Vergütungen in Höhe von T€ 2.969 bezahlt, davon waren 9,3 % variabel. 52 Mitarbeiter erhielten variable Vergütungsbestandteile. Eine Untergliederung in Geschäftsbereiche unterbleibt in Anwendung des § 26a II KWG, da die Untergliederung bzw. Offenlegung Rückschlüsse auf die Vergütung einzelner Mitarbeiter/Geschäftsleiter zulassen würde.

(Veröffentlicht: 01.04.2017)